Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Länder- und Verbändeanhörung zur Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung gestartet. Das EEG 2014 sieht vor, ab 2017 fünf Prozent der jährlich zu installierenden Leistung für die Teilnahme von Anlagen aus anderen EU-Mitgliedstaaten zu öffnen. Die Verordnung setzt dies zunächst für die Pilotausschreibungen für PV-Freiflächen um. Die Verordnung soll auch dazu beitragen, die Energiewende grenzüberschreitend zu verankern und zu einer schrittweisen Angleichung der Fördersysteme für erneuerbare Energien in der EU führen.
Source: BMWi Energie
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