Bundesregierung legt Rechtsmittel gegen Urteil des Gerichts der Europäischen Union in Sachen EEG 2012 / Staatliche Beihilfen ein

Die Bundesregierung ist – anders als die Europäische Kommission – der Ansicht, dass bei der Förderung nach dem EEG 2012 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) keine staatlichen Mittel im Sinne des EU-Beihilferechts zum Einsatz kommen.
Source: BMWi Energie