Die Bundesregierung hat sich mit den vier Energieversorgungsunternehmen (EVU) EnBW, E.ON/PreussenElektra, RWE und Vattenfall auf Eckpunkte zur Zahlung eines finanziellen Ausgleichs aufgrund des beschleunigten Atomausstiegs nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima 2011 und die Beilegung aller damit in Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten verständigt. Dass ein solcher Ausgleich erforderlich ist, hatte das Bundesverfassungsgericht dem Grunde nach bereits in seinen Entscheidungen vom 6. Dezember 2016 und 29. September 2020 festgestellt – den Atomausstieg selbst hatte es bestätigt. Zwischen den Beteiligten herrschte seit Längerem Uneinigkeit darüber, wie und in welcher Höhe der Ausgleich zu erfolgen hat. Dies führte zu jahrelangen Rechtsstreitigkeiten, u.a. vor dem Bundesverfassungsgericht und einem internationalen Schiedsgericht, die nun beigelegt werden können.
Source: BMWi Energie