Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist erfolgreich – ihr Anteil liegt heute schon bei 33 Prozent. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) haben wir bereits grundlegende Weichenstellungen vorgenommen, um die Erneuerbaren planbar und verlässlich ausbauen und sie fit für den Markt zu machen. Nun gehen wir in die nächste Phase – und die ist ein Paradigmenwechsel: Die Vergütung des erneuerbaren Stroms soll ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Denn die erneuerbaren Energien sind erwachsen geworden – und fit genug, sich dem Wettbewerb zu stellen. Mit den Ausschreibungen sichern wir kosteneffizient den kontinuierlichen, kontrollierten Ausbau. Die Grundlage dafür: Eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das EEG 2016.
Source: BMWi Energie