Der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ist erfolgreich – ihr Anteil liegt heute schon bei 33 Prozent und soll mit den aktuellen politischen Maßnahmen bis zum Jahr 2025 auf 45 Prozent steigen. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) haben wir bereits grundlegende Weichenstellungen vorgenommen, um die Erneuerbaren planbar und verlässlich ausbauen und sie fit für den Markt zu machen. Das am 8. Juli 2016 beschlossene EEG 2017 läutet nun die nächste Phase ein- und die ist ein Paradigmenwechsel: Die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms wird ab 2017 nicht wie bisher staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt ermittelt werden. Denn die erneuerbaren Energien sind erwachsen geworden – und fit genug, sich dem Wettbewerb zu stellen. Mit den Ausschreibungen sichern wir kosteneffizient den kontinuierlichen, kontrollierten Ausbau. Bei der Umstellung auf Wettbewerb stellen wir sicher, dass die Akteursvielfalt – ein Markenzeichen der deutschen Energiewende – erhalten bleibt. Bürgerenergiegesellschaften werden erstmals im Gesetz definiert und können unter erleichterten Bedingungen an den Ausschreibungen teilnehmen. Außerdem sind kleine Anlagen sind von den Ausschreibungen ausgenommen. Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (das EEG 2017) tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die Kernpunkte des Beschlusses können dieser Präsentation und diesem Papier entnommen werden.
Source: BMWi Energie