Die Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission sehen für die Stromkostenintensitätsprüfung der Besonderen Ausgleichsregelung die Möglichkeit der Anwendung von Stromverbrauchseffizienzbenchmarks vor, sofern dies möglich ist.Diese Benchmarks fließen dann in die Beurteilung der Stromkostenintensität eines Unternehmens ein, die wiederum darüber entscheidet, ob ein Unternehmen eine Begrenzung der EEG-Umlage erhalten kann.
Source: BMWi Energie