Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministerium zum heutigen EuG-Urteil zum EEG 2012

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem heutigen Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) abgewiesen. Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt.
Source: BMWi Energie