Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) führt gem. § 51 Abs. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebunden Versorgung mit Elektrizität und Erdgas durch.
Source: BMWi Energie